Kasseneinsatz ab 01.01.2020 – Wichtige Hinweise
Der Einsatz „manipulationssicherer“ Kassen ist ab dem 01.01.2020 Pflicht!
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen“ schreibt den Einsatz manipulationssicherer Kassen ab dem 01.01.2020 vor. Jedoch wurden erst im Sommer 2019 die Details dazu geregelt, obwohl das Kassengesetzt bereits 3 Jahre alt ist.
Meldepflicht für elektronische Kassen
Es besteht eine Meldepflicht für den Einsatz elektronischer Kassen. Jedoch gibt es bei den Finanzämtern noch kein Forumular, mit welchem die Unternehmen den Einsatz der elektronischen Kasse melden müssen und auch eine elektronisches Meldeverfahren gibt es bisher nicht.
Die Finanzämter werden daher bis zur Verfügbarkeit der Meldemöglichkeiten einen Aufschub der Meldefrist gewähren.
Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen
Eine Sicherheitseinrichtung muss die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit aller Geschäftsfälle gewährleisten.
Bei SoftENGINE arbeiten die Entwickler an der Integration einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Sie können diese jedoch erst fertigstellen, wenn die nötige Hardware zur Verfügung steht, was bisher nicht der Fall ist. Entsprechende Voarbeiten wurden getroffen.
Belegausgabepflicht ab 01.01.2020
Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss ab dem 01.01.2020 zwingend einen Beleg für den Kunden ausstellen. Diese Belegausgabepflicht kann in Papierform oder elektronisch erfüllt werden.
Fazit
Das Gesetz ist da und muss von den Unternehmen umgesetzt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei und beantworten Ihre Fragen, soweit möglich. Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder direkt an das zuständige Finanzamt.